


Auch in der Verwaltung kann grobe Fahrlässigkeit zum Versicherungsfall führen.
Diese entstandenen Sach- oder Vermögensschäden können im Rahmen des Rückgriffs aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen durch den Dienstherren eingefordert werden.
 Selbst mit direkten Ansprüchen durch Geschädigte muss gerechnet       werden.
Selbst mit direkten Ansprüchen durch Geschädigte muss gerechnet       werden.Dazu gehören Schäden, die Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit einem Dritten zufügen, z.B.:
Ungeahnte finanzielle Forderungen können da auf Sie zukommen. Und Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen.
Dann können Sie sich auf Ihre Berufs-/Diensthaftpflicht-Versicherung verlassen.
 Beamte und Angestellte in der Verwaltung - wer gehört dazu?
Beamte und Angestellte in der Verwaltung - wer gehört dazu?
      Dazu gehören Beamte oder Angestellte mit reiner Verwaltungstätigkeit
      bei einer Bundes- oder Landesbehörde.
    
      Ebenfalls einer Gebietskörperschaft (z.B. Bezirk, Gemeinde), der Bundes-
      oder Landesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA und LVA), der
      Bundesanstalt für Arbeit und weiteren staatlichen Stellen oder einer anerkannten Religionsgemeinschaft.